Sehschule / Orthoptik
Den größten Anteil der Sehschulpatienten machen Kinder aus. In Zusammenarbeit mit dem Augenarzt werden sie schon ab dem 1. bzw. 3. Lebensmonat von unseren Orthoptistinnen kindgerecht und einfühlsam untersucht. Jedes Kind sollte bis spätestens im Alter von 2 Jahren augenärztlich und orthoptisch untersucht worden sein.
Kinder müssen das Sehen erlernen, wie sie auch das Laufen und Sprechen lernen müssen. Der Zeitraum für diesen Lernprozess ist begrenzt und Versäumnisse lassen sich nur innerhalb der ersten Lebensjahre nachholen. Nur wenn beide Augen ein gleichermaßen scharfes Bild an das Gehirn liefern, kann sich das beidäugige Sehen voll entwickeln. Auch wenn zunächst alles in Ordnung scheint, können Babys und Kleinkinder fehlsichtig sein. Selbst starke und vor allem einseitige Sehfehler führen nicht unbedingt zu auffälligem Verhalten im Alltag. Die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt können häufig keinen sicheren Aufschluss geben, da hier entsprechende technische Untersuchungsmöglichkeiten und orthoptische Fachkenntnisse fehlen.
Alarmzeichen, die eine orthoptische Abklärung erfordern, sind:
• Augenzittern
• Schiefhalten des Kopfes
• Vorbeigreifen
• Ungeschicklichkeiten (Stolpern, Anstoßen)
• Häufiges Blinzeln, Zwinkern, Zukneifen
• Unlust am Lesen, Lesestörungen
• Dichtes Herangehen an den Text oder z.B. an den Fernseher
• Konzentrationsprobleme
• Störungen bei der Bildschirmarbeit
• Doppelbilder, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Verschwommensehen
• Lichtempfindlichkeit
Ein weiteres Fachgebiet in unserer Sehschule ist die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen.
Ihr Orthoptik-Team vor Ort
Low Vision, Neuroophtalmologie
Visuelle Wahrnehmungsstörung, Neuroophtalmologie