Bei der Kataraktoperation wird die getrübte Linse des Patienten durch eine neue Kunstlinse ersetzt. Es gibt heute verschiedene moderne Linsentypen, die einen Zusatznutzen bieten: Dies sind z.B. asphärische Linsen gegen Abbildungsfehler des optischen Systems, multifokale Linsen für das Sehen in verschiedenen Entfernungsbereichen oder torische Linsentypen zum Ausgleich von Abbildungsverzerrungen. Diese Linsen sind nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Früher mussten Versicherte, die statt der Standardlinse eine Linse mit Zusatznutzen wollten, die komplette OP, d.h. alle damit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen sowie die kompletten Linsenkosten privat zahlen. Mit dem neuen Gesetz wird den GKV-Versicherten die Entscheidung für eine Premiumlinse jetzt erleichtert: Wünschen Versicherte zukünftig eine Intraokularlinse mit Zusatznutzen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen den Anteil der Rechnung bezahlen, der auch bei Implantation einer Standardlinse entstanden wäre.
Der Patient zahlt also nicht mehr den Gesamtbetrag, sondern nur noch die Mehrkosten für den ärztlichen Mehraufwand und die Linsenkosten für die Implantation der Premiumlinse. Eine ähnliche Mehrkostenregelung gibt es bereits seit einigen Jahren beim Zahnersatz. Jetzt wird den gesetzlich Versicherten auch in der Augenheilkunde die Teilhabe am medizintechnischen Fortschritt ohne finanzielle Diskriminierung ermöglicht. Dabei schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die zusätzlichen ärztlichen Leistungen, die auf Grund der Ausübung des Wahlrechts durch die Versicherten notwendig werden, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Gleichwohl stellt die Neuregelung für Patienten eine deutliche finanzielle Besserstellung dar.